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Der
Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung 2012 beginnt am
12.11.2011.
Angeln will gelernt
sein!!!!! 
Wer Angeln will, kann
nicht einfach den Köder in irgendein Gewässer halten. Man braucht dazu in
Bayern einen gültigen Fischereischein.
Vor dem Erwerb eines
Fischereischeins muss ein Vorbereitungskurs absolviert und die
Prüfung erfolgreich abgelegt werden.
Wir laden sie ein, an unserem
Schulungskurs teilzunehmen!!
Ein seit Jahren erfahrenes Team bringt
dafür die besten Voraussetzungen.
Wir unterrichten Sie in den vom Staat geforderten 5
Fachgebieten.
-Fischkunde und Hege
-Pflege der Fischgewässer
-Fanggeräte und ihr Gebrauch
-Rechtsvorschriften
-Fischereiliche Praxis, sowie die Behandlung
gefangener Fische.
Schulungsraum: Rathaus Weißdorf
Unterricht: Samstag 15:00 - 17:15 - Mittwoch 19:00
- 21:15
Info:
volkmann.peter@t-online.de
Info über Termine, Anmeldung usw.
Termin:
Die staatliche Fischerprüfung wird landesweit jeweils am
ersten Samstag im März durchgeführt. Letzter Anmeldetag zur Prüfung
ist der 01. Dezember
des Vorjahres (Ausschlussfrist). Anmeldung:
Die Anmeldung zur Prüfung wird auf Wunsch als
Serviceleistung für unsere Kursteilnehmer von uns durchgeführt,
kann aber auch selbst
per Internet unter www.lfl.bayern.de vorgenommen werden. Die Prüfungsgebühr von €
30,-- wird
durch die Prüfungsbehörde erhoben.
Die Benachrichtigung über
den Prüfungsort und Termin erfolgt mittels einer Ladungskarte.
Vorbereitungskurs:
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das
vollendete 12. Lebensjahr am Tag der Prüfung und weiterhin der
Besuch
eines Vorbereitungskurses an mindestens 30 Stunden. Ein
entsprechender Lehrgang wird alljährlich vom Fischereiverein
Weißdorf e.
V.
ab Anfang November angeboten, welcher kurz vor
Prüfungstermin endet. Anmeldung hierzu jeweils ab 01. September
bei Kursleiter
Peter Volkmann in Weißdorf
(
volkmann.peter@t-online.de
).
Die Kursgebühr ist bei Lehrgangsbeginn zu entrichten.
Fischereischein:
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und unter Vorlage des Prüfungszeugnisses
erteilt die Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes
den
Fischereischein auf Lebenszeit. . Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kann wahlweise
für 5 Jahre (€ 40,--) oder auf Dauer
entrichtet werden. Als
Einmalzahlung ist sie nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt
zwischen € 300,-- und € 32,--; ab 68 Jahre wird
keine Abgabe
mehr erhoben.
Jugendliche:
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es
den Jugendfischereischein für dessen Erteilung ebenfalls die
Gemeinde
des Wohnsitzes zuständig ist. Um diesen zu erhalten
ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines
Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur
in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers (unter dessen Aufsicht)
angeln.
Erlaubnisschein:
Für alle Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis
des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Vielfach sind
die
Fischereirechte von Vereinen gepachtet. Wer Angeln will,
sollte sich deshalb um die Mitgliedschaft in einem Verein bemühen.
Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann
Erlaubnisscheine bei unseren Abgabestellen erhalten.
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