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           Vorbereitungslehrgang

           zur Staatlichen Fischerprüfung.                                                 

        Petri Heil und herzlich willkommen auf unserer Seite!

                                                         

                                                                                                                                 

                 Der Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung 2012 beginnt am 12.11.2011.

   Angeln will gelernt sein!!!!!    

 

Wer Angeln will, kann nicht einfach den Köder in irgendein Gewässer halten. Man braucht dazu in Bayern einen gültigen Fischereischein.

Vor dem Erwerb eines Fischereischeins muss ein Vorbereitungskurs absolviert und die Prüfung erfolgreich abgelegt    werden.

Wir laden sie ein, an unserem Schulungskurs teilzunehmen!!

Ein seit Jahren erfahrenes Team bringt dafür die besten Voraussetzungen.

 

 Wir unterrichten Sie in den vom Staat geforderten 5 Fachgebieten.

 

 -Fischkunde und Hege

 -Pflege der Fischgewässer

 -Fanggeräte und ihr Gebrauch

 -Rechtsvorschriften

 -Fischereiliche Praxis, sowie die Behandlung gefangener Fische.

 

  Schulungsraum: Rathaus Weißdorf

  Unterricht: Samstag 15:00 - 17:15 - Mittwoch 19:00 - 21:15

  Info: volkmann.peter@t-online.de     

                                          

        

                                      Info über Termine, Anmeldung usw.

Termin:
Die staatliche Fischerprüfung wird landesweit jeweils am ersten Samstag im März durchgeführt. Letzter Anmeldetag zur Prüfung ist der 01. Dezember

des Vorjahres (Ausschlussfrist).

Anmeldung:
Die Anmeldung zur Prüfung wird auf Wunsch als Serviceleistung für unsere Kursteilnehmer von uns durchgeführt, kann aber auch selbst

per Internet unter www.lfl.bayern.de vorgenommen werden. Die Prüfungsgebühr von € 30,-- wird durch die Prüfungsbehörde erhoben. 

Die Benachrichtigung über den Prüfungsort und Termin erfolgt mittels einer Ladungskarte.

Vorbereitungskurs:
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist das vollendete 12. Lebensjahr am Tag der Prüfung und weiterhin der Besuch

eines Vorbereitungskurses an mindestens 30 Stunden. Ein entsprechender Lehrgang wird alljährlich vom Fischereiverein Weißdorf e. V.

ab Anfang November angeboten, welcher kurz vor Prüfungstermin endet. Anmeldung hierzu jeweils ab 01. September bei Kursleiter

 Peter Volkmann in Weißdorf ( volkmann.peter@t-online.de ). Die Kursgebühr ist bei Lehrgangsbeginn zu entrichten.

Fischereischein:
Ab dem vollendeten 14. Lebensjahr und unter Vorlage des Prüfungszeugnisses erteilt die Gemeindeverwaltung des Wohnsitzes

den Fischereischein auf Lebenszeit. . Die anteilig erhobene Fischereiabgabe kann wahlweise für 5 Jahre (€ 40,--) oder auf Dauer

entrichtet werden. Als Einmalzahlung ist sie nach dem Lebensalter gestaffelt und liegt zwischen € 300,-- und € 32,--; ab 68 Jahre wird

keine Abgabe mehr erhoben.

Jugendliche:
Für Jugendliche im Alter zwischen 10 und 18 Jahren gibt es den Jugendfischereischein für dessen Erteilung ebenfalls die Gemeinde

des Wohnsitzes zuständig ist. Um diesen zu erhalten ist keine Prüfung erforderlich. Inhaber eines Jugendfischereischeins dürfen jedoch nur

in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers (unter dessen Aufsicht) angeln.

Erlaubnisschein:
Für alle Gewässer in Bayern ist zum Angeln die Erlaubnis des jeweiligen Fischereiberechtigten erforderlich. Vielfach sind die

Fischereirechte von Vereinen gepachtet. Wer Angeln will, sollte sich deshalb um die Mitgliedschaft in einem Verein bemühen. 

Wer nur gelegentlich oder im Urlaub angeln möchte, kann Erlaubnisscheine bei unseren Abgabestellen erhalten.

                                                                                     

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